Barrierefreiheit
Barrierefreie Website erstellen lassen, mit ehrlicher Einschätzung statt Abmahnangst
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und seitdem kursieren viele Halbwahrheiten. Ich sage Ihnen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und baue Websites, die für alle funktionieren. Auch dann, wenn Sie es rechtlich gar nicht müssten.
Muss meine Website barrierefrei sein?
Das kommt darauf an, was Ihre Website tut. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und erfasst bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind vor allem Online-Shops, Buchungsportale und Seiten, über die Verbraucher direkt einen Vertrag abschließen.
Reine B2B-Angebote sind nicht erfasst. Reine Informations- oder Imagewebsites ohne konkrete Vertragsanbahnung fallen regelmäßig nicht unter die volle BFSG-Pflicht. Für viele Unternehmen im produzierenden Gewerbe heißt das: keine gesetzliche Pflicht.
Wo die Grenze genau verläuft, ist in manchen Fällen noch nicht abschließend geklärt. Im Zweifel lohnt sich eine kurze rechtliche Prüfung.
Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflicht
Mehr Menschen erreichen. Ältere Kunden, Menschen mit Sehschwäche, jemand mit gebrochenem Arm, der nur mit einer Hand bedient. Barrieren treffen mehr Menschen, als man denkt. Und jeder, der abbricht, fragt woanders an.
Bessere Bewerbungen. Auch Fachkräfte lesen auf dem Smartphone, im Stehen, bei Sonnenlicht. Eine Website mit gutem Kontrast, klarer Struktur und lesbarer Schrift hilft allen.
Besser gefunden werden. Saubere Überschriften, beschriebene Bilder und klare Struktur helfen nicht nur Screenreadern. Suchmaschinen und KI-Systeme lesen Ihre Seite auf ganz ähnliche Weise.
Vorbereitet sein. Wer später einen Online-Shop, ein Kundenportal oder eine Terminbuchung ergänzt, fällt womöglich doch unter das Gesetz. Dann ist die Grundlage schon da.
Neue Website oder bestehende Seite barrierefrei machen
Neue Website
Barrierefreiheit ist bei meinen Websites Grundausstattung, kein Aufpreis. Kontraste, Schriftgrößen, Tastaturbedienung, Bildbeschreibungen und eine saubere Struktur plane ich von Anfang an mit, orientiert an den WCAG-Kriterien der Stufe AA.
Bestehende Website barrierefrei machen
Ich prüfe Ihre Seite, halte fest, wo Barrieren sind und sage Ihnen, was sich mit vertretbarem Aufwand beheben lässt. Manchmal reicht eine Überarbeitung, manchmal ist ein Neuaufbau am Ende günstiger.
Barrierefreiheitserklärung
Wenn Ihr Angebot unter das Gesetz fällt, brauchen Sie Informationen zur Barrierefreiheit auf der Website. Ich erstelle sie auf Grundlage der tatsächlichen Prüfung, nicht als Textbaustein.
Prozess
So wird Ihre Website barrierefrei
01 / Verstehen
Wir klären, was Ihre Website leisten soll und ob Ihr Angebot unter das Gesetz fällt. Bei bestehenden Seiten folgt eine Prüfung mit Werkzeugen und von Hand, denn automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme.
02 / Klären
Sie bekommen eine verständliche Liste: was wichtig ist, was warten kann, was es kostet. Danach entscheiden Sie, was umgesetzt wird.
03 / Entwickeln
Gestaltung mit ausreichenden Kontrasten, klarer Leseführung und verständlicher Sprache. Barrierefrei heißt nicht langweilig.
04 / Umsetzen
Umsetzung in WordPress, Test mit Tastatur und Screenreader, Übergabe mit einer kurzen Anleitung, worauf Sie beim Einpflegen neuer Inhalte achten müssen. Denn Barrierefreiheit geht beim ersten falsch beschrifteten Bild wieder verloren.
Barrierefreiheit gehört zum Handwerk, nicht zum Aufpreis
Eine neue barrierefreie Website ist Teil des Design-Pakets. Die Prüfung und Überarbeitung einer bestehenden Seite gehört zum Sichtbarkeits-Paket, zusammen mit Ladezeit und Auffindbarkeit.
Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und maximal 2 Mio. € Jahresumsatz, allerdings nur für Dienstleistungen. Unternehmen darüber, die Verbrauchern Leistungen online anbieten, fallen unter das Gesetz.
Reicht ein Kontaktformular, um betroffen zu sein?
In der Regel nicht. Allgemeine Kontaktformulare auf reinen Informationsseiten fallen in der Regel nicht unter das BFSG, weil hier der Informationsaustausch im Vordergrund steht und nicht der Abschluss eines Vertrags. Anders sieht es bei direkten Buchungen oder Bestellungen aus.
Wer kontrolliert das?
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Magdeburg. Sie kontrolliert nicht flächendeckend jede Website, sondern vorrangig anlassbezogen auf Beschwerden, ergänzt um risikobasierte Stichproben.
Was droht bei Verstößen?
Die Marktüberwachungsstelle kann Korrekturmaßnahmen verlangen und Dienstleistungen bis zum Nachweis der Konformität untersagen; Bußgelder können bis 100.000 Euro betragen. In der Praxis steht am Anfang meist eine Aufforderung zur Nachbesserung.
Hilft ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nein. Solche Werkzeuge legen eine Schicht über die Seite, beheben aber nicht die Ursachen im Aufbau. Barrierefreiheit entsteht in Gestaltung und Code, nicht per Knopfdruck.
Können Sie mir sagen, ob ich rechtlich verpflichtet bin?
Ich kann Ihnen eine fundierte Einschätzung geben, ersetze aber keine Rechtsberatung. Wenn Ihr Fall nicht eindeutig ist, sage ich Ihnen das ehrlich und empfehle eine juristische Prüfung.
Was kostet es, eine bestehende Website barrierefrei zu machen?
Das hängt stark vom Zustand der Seite ab. Prüfung und Überarbeitung liegen meist im Rahmen des Sichtbarkeits-Pakets zwischen 1.000 und 4.000 € netto. Eine neue Website beginnt bei etwa 4.000 €, Barrierefreiheit ist dort bereits enthalten.
Ein Projekt aus der Lausitz
Barrierefrei von Anfang an
Für Forum & Projekt Lausitz habe ich Marke, Website und Datenbank neu entwickelt. Barrierefreiheit war von Anfang an Teil des Konzepts, nicht nachträglich eingebaut.
Über mich
hytte.design, Designstudio für Strategie, Marke und Sichtbarkeit
Ich bin Kristin Neumann. Digitale Barrierefreiheit ist einer meiner fachlichen Schwerpunkte, weil sie zeigt, ob ein Auftritt wirklich für Menschen gemacht ist oder nur gut aussieht.
Ich komme aus der Verlagsherstellung, wo Lesbarkeit, Struktur und Typografie das Handwerk sind. Diese Sorgfalt übertrage ich auf Websites.
Im Februar 2027 halte ich an der VHS Bautzen einen Vortrag zu digitaler Barrierefreiheit.
Unsicher, ob Ihre Website betroffen ist?
Im kostenlosen Erstgespräch von 15 Minuten schauen wir uns Ihre Situation an. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, auch wenn die Antwort lautet: Sie müssen gar nichts tun.
hytte.design – Kristin Neumann
Hauptstraße 8; 02681 Wilthen