Ein Countdown auf einer Website, der nach dem Neuladen der Seite einfach wieder von vorne anfängt. Ein Firmenlogo, das im Juni plötzlich Regenbogenfarben trägt und im Juli wieder ganz normal aussieht. Beides sind völlig unterschiedliche Maschen, aber im Kern steckt dasselbe Problem dahinter: Es wird ein Eindruck erzeugt, der nicht stimmt. In diesem Beitrag schaue ich mir drei Marketing-Muster genauer an, die in der Praxis häufig vorkommen und zeige, wo die Grenze zwischen ehrlichem Überzeugen und Manipulation tatsächlich verläuft.
Das Grundkriterium: Stimmt die Information?
Der Unterschied zwischen wirkungsvollem und manipulativem Marketing lässt sich an einer einfachen Frage festmachen: Wird eine wahre Information überzeugend präsentiert oder wird ein falscher Eindruck erzeugt? Diese Unterscheidung ist nicht nur eine Frage des guten Stils, bei einigen der folgenden Muster ist sie inzwischen auch rechtlich relevant.
Muster 1: Künstlicher Druck
Die Behauptung, ein Produkt sei fast ausverkauft, obwohl das nicht stimmt oder ein Countdown-Timer, der nach Ablauf einfach neu startet, gilt nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) als irreführende Werbung. Das gilt unabhängig von der Branche. Ein echtes, tatsächlich zeitlich begrenztes Angebot ist dagegen völlig in Ordnung. Entscheidend ist allein, ob die Information stimmt.
Muster 2: Grünfärberei (Greenwashing)
Bei Umweltaussagen wird es ab dem 27. September 2026 auch rechtlich enger. Dann gilt die neue Regelung im UWG, mit der Deutschland die EU-Richtlinie EmpCo umsetzt. Pauschale Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen dann nur noch verwendet werden, wenn sie konkret belegt sind. Wichtig dabei: Es handelt sich nicht um ein generelles Verbot dieser Begriffe. Wer beispielsweise mit „klimaneutral“ wirbt, muss künftig erklären, ob das durch tatsächliche Reduktion von Emissionen oder nur durch den Zukauf von CO2-Zertifikaten erreicht wird, reine Kompensationsaussagen ohne diese Erklärung reichen nicht mehr aus.
Für Unternehmen, die mit Nachhaltigkeit werben möchten, heißt das konkret: Lieber eine ehrliche, konkrete Aussage („Wir beziehen unser Holz aus PEFC-zertifizierten Wäldern der Region“) als ein unbelegtes Buzzword.
Muster 3: Anlass-Aktivismus
Weniger ein Gesetzesthema, mehr eine Vertrauensfrage: Wenn ein Unternehmen zum Christopher Street Day plötzlich die Regenbogenfahne zeigt oder zum Frauentag ein Post mit vagen Solidaritätsbekundungen veröffentlicht, ohne dass sich sonst im Jahr oder im eigenen Betrieb etwas dazu tut, wird das häufig als „Rainbow-“ oder „Pinkwashing“ kritisiert. Der Vorwurf dabei: Symbolik ohne echte Substanz. Rechtlich ist das meist unproblematisch, es sei denn, es werden konkrete falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt. Aber es kann reputativ genau das Gegenteil des gewünschten Effekts bewirken, gerade bei Zielgruppen, die auf Authentizität achten.
Der Selbst-Check für ehrliches Marketing
Bei allen drei Mustern hilft dieselbe einfache Frage: Würde ich diese Aussage auch dann noch machen, wenn ich sie das ganze Jahr über und in jeder Situation durchhalten müsste? Bei einer echten Verknappung, einem tatsächlich reduzierten CO2-Fußabdruck oder einem Betrieb, der queeren oder weiblichen Mitarbeitenden ganzjährig faire Bedingungen bietet, lautet die Antwort ja, dann darf man das auch zeigen. Wenn die Antwort nein lautet, ist das der Moment, entweder die Aussage wegzulassen oder tatsächlich etwas zu verändern.
Häufige Fragen zu ethischem Marketing
Ist Greenwashing schon heute illegal?
Teilweise ja, über die allgemeinen Irreführungsregeln im UWG und durch aktuelle Gerichtsurteile (etwa den BGH-Fall zu „klimaneutraler“ Werbung aus dem Jahr 2024). Ab dem 27. September 2026 kommen mit der EmpCo-Richtlinie zusätzliche, konkretere Regeln hinzu.
Muss ich als Unternehmen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb fürchten?
Nein, solange Ihre Werbeaussagen der Wahrheit entsprechen, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Die Regeln richten sich gegen bewusst irreführende Praktiken, nicht gegen normale, ehrliche Werbung.
Ist es grundsätzlich falsch, sich zu Pride oder Frauentag zu positionieren?
Nein, im Gegenteil, echtes, ganzjähriges Engagement wird meist positiv wahrgenommen. Problematisch wird es erst, wenn die Symbolik nur für einen Tag oder Monat auftaucht, ohne dass im restlichen Jahr etwas dahintersteht.
Sie möchten Ihre Marke so positionieren, dass sie auch bei genauerem Hinsehen stimmig bleibt? Lassen Sie uns gern darüber sprechen.
Quellen & weiterführende Links
- LG Bochum zu wiederkehrenden Countdown-Timern: it-recht-kanzlei.de
- OLG Bamberg, Urt. v. 08.01.2025, Az. 3 UKl 11/24 e (echte, nicht wiederkehrende Angebotswerbung ist kein automatisches Dark Pattern): shopbetreiber-blog.de
- Umweltbundesamt zu den neuen Greenwashing-Regeln: umweltbundesamt.de
- IHK Rhein-Neckar zu Green Claims und Nachweispflicht: ihk.de/rhein-neckar
- Einordnung Rainbow-/Pinkwashing: echte-vielfalt.de
Buchtipp: Alexandra Polunin: Don’t be evil – Wie gutes Marketing gelingt, Rheinwerk Verlag, 2025, ISBN 978-3-367-10626-4. Behandelt genau die Muster aus diesem Beitrag, von Social Washing über Dark Patterns bis zu psychologischen Tricks, und zeigt Alternativen mit Transparenz, Diversität und Nachhaltigkeit. (mehr dazu)