Ab dem 2. August 2026 tritt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Wochen vorher überschlugen sich alarmierende Schlagzeilen, als müsste jetzt jeder mit KI erstellte Satz gekennzeichnet werden. Das stimmt so aber nicht. In diesem Beitrag erkläre ich, was die Kennzeichnungspflicht tatsächlich verlangt, wen sie betrifft und worauf Sie als Unternehmen oder gemeinnützige Organisation in der Lausitz konkret achten sollten.
Die drei Kernpflichten aus Artikel 50
Die Kennzeichnungspflicht ist keine pauschale Regel, sondern konzentriert sich auf drei konkrete Situationen.
1. KI-Interaktion muss erkennbar sein.
Wenn jemand mit einem Chatbot, einer KI-Stimme am Telefon oder einem virtuellen Assistenten kommuniziert, muss klar erkennbar sein, dass kein Mensch am anderen Ende sitzt. Das betrifft vor allem Websites mit Chat-Funktion oder telefonische KI-Systeme.
2. Deepfakes müssen markiert werden.
Täuschend echt wirkende, mit KI erstellte oder veränderte Bilder, Videos oder Audioinhalte von realen Personen, Orten oder Ereignissen müssen als solche gekennzeichnet sein. Das schützt vor allem vor Manipulation und Täuschung.
3. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse.
Wer KI-generierte Texte veröffentlicht, die die Öffentlichkeit zu Themen wie Politik, Gesundheit oder Wirtschaft informieren sollen, muss das kenntlich machen. Diese Pflicht entfällt, sobald ein Mensch den Text redaktionell geprüft hat und dafür erkennbar verantwortlich zeichnet, was in der Praxis der Regelfall sein dürfte.
Was NICHT unter die Kennzeichnungspflicht fällt
Für die meisten Unternehmen und Vereine ist die gute Nachricht: Normale Marketing- und Website-Texte, Produktbeschreibungen oder Social-Media-Posts fallen in aller Regel nicht unter Artikel 50, solange kein Chatbot, kein Deepfake und keine Information von öffentlichem Interesse im Spiel ist. Auch Rechtschreibkorrektur, Übersetzung oder reine Formulierungshilfe durch KI lösen keine Kennzeichnungspflicht aus, weil der Inhalt dabei nicht „substanziell“ durch KI erzeugt wird, ein Mensch bleibt inhaltlich verantwortlich.
Bei Bildern hilft eine einfache Faustregel: Wirkt ein KI-Bild fotorealistisch und könnte es täuschen (zum Beispiel ein angeblich echtes Foto einer Person oder eines Ortes), gehört ein Hinweis dazu. Ist es erkennbar Illustration oder Stilmittel, etwa eine stilisierte Grafik für Social Media, ist das rechtlich unproblematisch.
Neu seit Mitte August: Unsichtbare Wasserzeichen bei ChatGPT, Claude und Gemini
Artikel 50 verpflichtet nicht nur Sie als Nutzer:in von KI-Tools, sondern auch die Anbieter dieser Tools selbst dazu, ihre Ausgaben maschinenlesbar zu kennzeichnen, soweit technisch machbar. Die EU-Kommission hat dazu einen freiwilligen „Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content“ veröffentlicht. Bis Ende Juli 2026 haben ihn rund 190 Unternehmen unterschrieben, darunter Anthropic (Claude), OpenAI (ChatGPT), Google, Microsoft und Mistral. Nicht unterschrieben hat xAI (Grok).
So stehen die großen Anbieter aktuell:
- Google Gemini ist am weitesten. Die eigene Technik SynthID wird bereits seit 2024 für Text-Wasserzeichen genutzt, inzwischen auch für Bild, Audio und Video. Ein interner Schlüssel lenkt bei der Texterzeugung unauffällig bestimmte Wortwahl-Entscheidungen, was sich im Nachhinein statistisch nachweisen lässt.
- Claude (Anthropic) zieht seit dem 11. August 2026 nach. Neue Claude-Modelle erzeugen seither Text mit eingebettetem Wasserzeichen, ältere Modelle sollen in den kommenden Monaten folgen, ein konkretes Datum dafür hat Anthropic noch nicht genannt. Bei generierten Dateien wie PNG, JPG oder SVG kommt zusätzlich der offene C2PA-Standard zum Einsatz, vergleichbar mit Herkunftsangaben bei Digitalfotos.
- ChatGPT (OpenAI) ist bei Text noch nicht so weit. Ein ausgerolltes Text-Wasserzeichen gibt es bislang nicht, wohl aber die öffentliche Ankündigung, die Herkunftssignale auf alle Formate auszuweiten. Bei Bildern ist OpenAI bereits aktiv, unter anderem mit eigenen Content Credentials.
Was das für Sie in der Praxis bedeutet:
- Wasserzeichen sind für Lesende unsichtbar und verändern weder Inhalt noch Qualität eines Textes.
- Sie lassen sich nicht auf eine bestimmte Person oder Organisation zurückführen, sondern zeigen nur, aus welchem KI-Modell ein Text stammt.
- Leichtes Lektorat oder Korrekturlesen hinterlässt kaum Spuren im Wasserzeichen. Wer einen Text dagegen stark umschreibt oder komplett neu formuliert, entfernt es meist ohnehin.
- Eine öffentlich nutzbare Erkennungsmöglichkeit für Leser:innen gibt es bei Claude aktuell noch nicht, ist aber laut Anthropic in Arbeit.
Für die Kennzeichnungspflicht aus dem ersten Teil dieses Beitrags ändert das übrigens nichts: Ob ein Text ein technisches Wasserzeichen trägt oder nicht, hat keinen Einfluss darauf, ob Sie ihn nach Artikel 50 sichtbar kennzeichnen müssen. Das eine ist eine Anbieter-Pflicht im Hintergrund, das andere eine Nutzer-Pflicht in bestimmten, oben beschriebenen Fällen.
Praktische Checkliste
- Chatbot auf der Website? Ein kurzer, klarer Hinweis beim ersten Kontakt reicht. Zum Beispiel „Du chattest hier mit unserem KI-Assistenten.“
- Realistisches KI-Bild einer echten Person oder eines echten Ortes? Kennzeichnen, zum Beispiel mit einem kleinen Hinweis „KI-generiertes Bild“ im Bildunterschrift-Bereich.
- Stilisierte Grafik oder Illustration für Social Media? Keine rechtliche Pflicht, aber ein kleiner Transparenz-Hinweis schadet nie und stärkt eher das Vertrauen.
- Jahresbericht, Pressemitteilung oder Förderantrag mit KI-Unterstützung geschrieben? Solange jemand den Text prüft und dafür verantwortlich zeichnet, ist das unproblematisch.
Häufige Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Muss ich jeden mit ChatGPT geschriebenen Text kennzeichnen?
Nein. Die Pflicht greift nur bei Texten, die die Öffentlichkeit über Themen von allgemeinem Interesse informieren sollen, und auch nur dann, wenn kein Mensch redaktionell verantwortlich zeichnet.
Gilt die Pflicht auch für kleine Handwerksbetriebe und Vereine?
Ja, grundsätzlich gilt Artikel 50 für alle, die KI-Systeme beruflich einsetzen, unabhängig von der Unternehmensgröße. In der Praxis betrifft es aber vor allem die drei genannten Fälle, nicht den normalen Website- oder Marketingtext.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Der AI Act sieht empfindliche Bußgelder vor, in der Praxis richten sich Kontrollen aber zunächst vor allem an größere Anbieter von KI-Systemen und öffentlichkeitswirksame Fälle. Für kleine Betriebe ist die wichtigste Botschaft: sauber und transparent arbeiten, dann besteht wenig Grund zur Sorge.
Kann man erkennen, ob ein Text mit ChatGPT oder Claude geschrieben wurde?
Technisch inzwischen teilweise ja, über unsichtbare Wasserzeichen, die aber nur maschinell auslesbar sind und aktuell nicht öffentlich einsehbar sind. Für Sie als Nutzer:in hat das keine praktische Auswirkung auf Ihre eigene Kennzeichnungspflicht.
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Chatbot oder Ihre KI-gestützten Inhalte betroffen sind? Ich schaue mir das gern gemeinsam mit Ihnen an.
Quellen & weiterführende Links
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act), Artikel 50, deutscher Volltext: artificialintelligenceact.eu
- Europäische Kommission, AI Act Service Desk zu Artikel 50: ai-act-service-desk.ec.europa.eu
- Europäische Kommission, FAQ zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50: digital-strategy.ec.europa.eu
- Praxis-Einordnung für Unternehmen: TÜV Rheinland Consulting, Transparenzpflichten EU AI Act Art. 50
- Anthropic Help Center: How Claude marks AI-generated content
- Europäische Kommission zu den Unterzeichnern des Code of Practice: Strong backing for the Code of Practice on Transparency of AI-generated Content


